schaf am 21. Nov. 2023 um 17:46 |  0 Kommentare | Lesezeit: 39 Sekunden

Gericht verbietet Sky, den Kündigungsbutton zu verstecken

Das Landgericht München gibt Verbraucherschützern recht, die eine "rechtswidrige Erschwerung" der Abo-Beendigung orteten



Der Kabel-TV- und Streaming-Anbieter Sky hat wegen fragwürdiger Ausgestaltung seiner Website eine juristische Niederlage erlitten. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen war gegen das Unternehmen vor Gericht gezogen, da Sky nach Ansicht der Konsumentenschützer die Kündigungsmöglichkeit für Abokunden auf seiner Website zu gut versteckt hatte.

Konkret können Kunden beim Aufruf des Sky-Portals keinen direkten Weg zur Kündigung finden. In Ermangelung eines entsprechend benannten Links hilft hier auch die Suchfunktion des Browsers nicht. Sky hielt das auch nicht für nötig, da die Nutzung der Browsersuche (üblicherweise über das Tastenkürzel Strg+F direkt aufrufbar) "kein übliches Verfahren" sei.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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