Gesetzwidrige AGB-Klauseln bei One
15. Juli 2008, 12:36 | 0 KommentareDer Oberste Gerichtshof (OGH) hat drei Klauseln des Mobilfunkbetreibers One als gesetzwidrig erkannt und dem Unternehmen untersagt, diese Klauseln zu verwenden bzw. sich auf diese Klauseln zu berufen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat eine entsprechende Verbandsklage gegen das Unternehmen gewonnen.
One hatte sich etwa in einer Klausel das Recht eingeräumt, sowohl bei begründeter Kündigung seitens One als auch bei einer Auflösung des Vertrages auf Wunsch des Kunden die monatlichen Grundentgelte für die Dauer der noch ausstehenden Mindestvertragsdauer fällig zu stellen. Das sei laut OGH jedoch "gröblich benachteiligend". Auch wenn ein Kunde durch ein Verschulden von One den Vertrag auflösen wollte, sei eine entsprechende Zahlungspflicht vorgesehen gewesen.
Mehr dazu findest Du auf helpv1.orf.at
Kurze URL:
Weitere News:
Wie sieht es wirklich mit dem Ökologischen Fingerabdruck von E-Autos aus?
Weltgrößte schwimmende Solarfarm geht in China ans Netz
Größter Batteriehersteller der Welt ist überzeugt: "Tesla wird scheitern"
Endlich: Google bekommt Wegwerf-Mailadressen
Laserstrahl kann Schatten werfen
Haltlose Vorwürfe gegen Musk, er habe mit Starlink die US-Wahl manipuliert
Musk sucht Bewerber für mühsame Arbeit
Google-KI: Gemini sagt Nutzer, er solle "bitte sterben"
Rivada: Von Trump unterstütztes Sat-Projekt verliert Frequenzen
Razer bringt ein neues USB-C-Dock mit 13 Anschlüssen
Weltgrößte schwimmende Solarfarm geht in China ans Netz
Größter Batteriehersteller der Welt ist überzeugt: "Tesla wird scheitern"
Endlich: Google bekommt Wegwerf-Mailadressen
Laserstrahl kann Schatten werfen
Haltlose Vorwürfe gegen Musk, er habe mit Starlink die US-Wahl manipuliert
Musk sucht Bewerber für mühsame Arbeit
Google-KI: Gemini sagt Nutzer, er solle "bitte sterben"
Rivada: Von Trump unterstütztes Sat-Projekt verliert Frequenzen
Razer bringt ein neues USB-C-Dock mit 13 Anschlüssen
Einen Kommentar schreiben
Kommentare
Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.
(0)
Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.
Kommentare:
Du hast bereits für diesen
Kommentar abgestimmt...
;-)
© by Ress Design Group, 2001 - 2024