schaf am 11. Sep. 2018 um 17:09 |  0 Kommentare | Lesezeit: 1 Minute, 6 Sekunden

Globales Recht auf Vergessen könnte zum Bumerang werden

Am Dienstag beginnen in Luxemburg die Anhörungen. Für nächstes Jahr ist ein wegweisendes Urteil für das Recht auf Vergessen im Netz zu erwarten

Die Anhörungen rund um das Recht auf Vergessen im Netz, die am Dienstag am Europäischen Gerichtshof beginnen, könnten der Beginn eines wegweisenden Urteils für die globale, freie Meinungsäußerung sein, warnen NGOs. Die französische Datenregulationsbehörde "Commission Nationale de l’Informatique et des Libertės" (CNIL) hatte beantragt, das Recht auf Vergessen im Netz global auszuweiten: Das bedeutet, dass Internetsuchmaschinen wie Google oder Bing bestimmte Inhalte künftig nicht nur in der für den Fall relevanten Rechtssprechung entfernen sollen, sondern weltweit.

Das Recht auf Vergessen im Netz wurde 2014 durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshof etabliert. Ein Spanier, der 1998 sein Haus auf Grund von Schulden versteigern musste, wollte später - nachdem er schuldenfrei geworden war - erwirken, dass die seiner Ansicht nach peinliche Information nicht länger in den Suchmaschinen aufscheint wenn man seinen Namen googlet. Wenngleich die Information, die in einer Tageszeitung zu finden war, von dieser nicht gelöscht werden musste, so mussten ihm doch die Suchmaschinen sein Recht auf Vergessen im Netz zugestehen.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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