Kefir am 01. Okt. 2007 um 19:05 |  0 Kommentare | Lesezeit: 42 Sekunden

"Goldenes Zeitalter" für Tauschbörsen

Das Ausforschen von Tauschbörsennutzern, die urheberrechtlich geschützte Files zum Download anbieten, könnte sich für die Musik- und Filmwirtschaft ab Anfang nächsten Jahres schwierig gestalten.

Dann nämlich tritt eine Reform der Strafprozessordnung in Kraft, die bei Privatanklagedelikten keine Vorerhebungen mehr vorsieht.

Rechteinhaber können dann nicht mehr auf die Hilfe des Gerichts hoffen, wenn sie von Internet-Anbietern auf Basis von IP-Adressen die Identität von Tauschbörsennutzern ausfindig machen wollen, die sich mutmaßlich eines Urheberrechtsvergehens schuldig gemacht haben.

"Bisher musste Strafverfahren gegen unbekannte Täter eingeleitet werden. In diesem Vorverfahren wurde vom Untersuchungsrichter die Anfrage an den Provider gemacht. Das gibt es dann nicht mehr", sagte der Salzburger Richter Franz Schmidbauer gegenüber Orf.at.

Mehr Infos bekommt ihr auf der Fz





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