Gutachter: Vorratsdatenspeicherung mit EU-Recht vereinbar
19. Juli 2016, 13:04 | 0 KommentareDie Vorratsdatenspeicherung ist nach Meinung des EU-Generalanwalts mit dem Unionsrecht vereinbar. Sie müsse aber an strenge Voraussetzungen geknüpft sein.
Datenschützer in Europa können nicht auf einen generellen Stopp der Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) hoffen. Das EU-Recht erlaube die Speicherung von Telefon- und Internetdaten generell, stellte ein Generalanwalt des EuGH am Dienstag in Luxemburg klar. Allerdings müsse die Datenspeicherung an strenge Voraussetzungen geknüpft sein, heißt es in einer Mitteilung des EuGH vom Dienstag.
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