schaf am 18. Dez. 2020 um 16:31 |  0 Kommentare | Lesezeit: 1 Minute, 5 Sekunden

Hass im Netz: Von EU-Kommission festgestellte Rechtswidrigkeit sorgt für Kritik

Aus Sicht der EU-Kommission hat die Regierung die Vorgaben der Richtlinie für elektronischen Geschäftsverkehr "nicht erfüllt"

Das im Jänner in Kraft tretende Gesetzespaket gegen Hass im Netz sei in großen Teilen EU-rechtswidrig: Zu diesem Fazit kommt die EU-Kommission in einem Bemerkungsschreiben an die Bundesregierung. Das im Verfassungsministerium erarbeitete Kommunikationsplattformengesetz verpflichtet Internetseiten mit mehr als 100.000 Nutzern oder 500.000 Euro Umsatz dazu, Systeme einzuführen, mithilfe derer Nutzer rechtswidrige Inhalte melden können - prüfen müssen sie sie innerhalb von 24 Stunden beziehungsweise bei fraglichen Fällen in sieben Tagen.

Das dürfte allerdings gegen die EU-Richtlinie für elektronischen Geschäftsverkehr verstoßen, die keine strengeren Regeln als in dem Land, in dem die Betreiber ihren Sitz haben, erlaubt. Zwar will die Kommission politisch nicht mit einem Vertragsverletzungsverfahren eingreifen, empfiehlt der Bundesregierung aber eine Überarbeitung. Sie zieht den Schluss, dass die österreichischen Behörden die Vorgaben der Richtlinie, die eine Abweichung vom Herkunftslandprinzip erlauben würden, "nicht erfüllt haben", heißt es in dem Schreiben. Das Verfassungsministerium argumentiert in einer Stellungnahme, dass die EU-Kommission ähnliche Bedenken auch im Fall des deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (Netz-DG) vorgebracht habe - das findet aber trotzdem Anwendung.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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