Klage gegen Amazon: Online-Händler müssen keine Telefonnummer zur Verfügung stellen

10. Juli 2019, 11:57 |  0 Kommentare

Unternehmen müssen ihren Kunden jedoch andere Kommunikationsmittel bereitstellen - Urteil zur Klage von deutschen Verbraucherschützern gegen Amazon

Online-Händler wie Amazon sind nach EU-Recht nicht verpflichtet, ihren Kunden immer eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch in einem Rechtsstreit zwischen dem deutschen Verbraucherzentrale Bundesverband und Amazon.

Der EuGH machte aber zugleich deutlich, dass Unternehmen Kommunikationsmittel bereitstellen müssten, über die Verbraucher schnell und effizient mit den Händlern Kontakt aufnehmen könnten. (Az. C-649/17)

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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