Kontoinhaber haftet bei Online-Banking-Betrug mit Smart-TAN plus
06. Sep. 2014, 00:08 | 0 KommentareBislang urteilten Gerichte in Fällen von Online-Banking-Betrügereien häufig zugunsten des Opfers und sahen die Verantwortung primär bei den Banken. In einem aktuellen Fall bleibt das Opfer jedoch auf einem Schaden von 18.500 Euro sitzen.
Banken haften nicht, wenn das Opfer einen Online-Banking-Betrug hätte erkennen und verhindern können, urteilte das Landgericht Darmstadt. Es weist damit die Klage eines Betrugsopfers ab, dem offenbar durch einen Trojaner 18.500 Euro gestohlen wurden. Die Klägerin hatte auf Erstattung des Schadens durch die Bank geklagt.
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