Magenta verstieß gegen VKI-Urteil und muss 60.000 Strafe zahlen
Telekom-Anbieter hatte es zu unterlassen mit "gratis" zu werben, wenn Servicepauschale und Aktivierungsentgelt anfallen, hielt sich aber nicht daranDie T-Mobile Austria GmbH, die sich "Magenta Telekom" nennt, muss eine Strafe von 60.000 Euro zahlen, weil sie sich nicht an ein vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) angestrengtes, rechtskräftiges Urteil vom Oberlandesgericht (OLG) Wien hielt. Grund für den Rechtsstreit ist eine irreführende Werbung des Telekom-Anbieters. Die Strafe von 60.000 Euro wurde nun von der zweiten Instanz bestätigt.
T-Mobile bewarb ein Glasfaser-Internet-Angebot mit "gratis bis Jahresende". Der Hinweis auf Servicepauschale, Aktivierungsentgelt und Mindestvertragsdauer waren in den TV-Werbespots nur 2 von 12 Sekunden in einer Fußzeile eingeblendet. Auf Plakaten waren diese Hinweise aus größerer Entfernung laut den Konsumentenschützern kaum lesbar.
Das OLG Wien urteilte gegen den Internetanbieter und forderte T-Mobile auf, es zu unterlassen, Produkte mit einem hervorgehobenen, zeitbezogenen Preis - insbesondere als "gratis" - für einen bestimmten Zeitraum zu bewerben, sofern auf sonstige belastende Bedingungen und Preisbestandteile nicht ausreichend deutlich hingewiesen wird.
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