Massenüberwachung durch deutschen BND verstößt gegen Grundrechte
Das deutsche Verfassungsgericht hat einer Klage gegen den Bundesnachrichtendienst stattgegebenDie anlasslose Massenüberwachung durch den deutschen Bundesnachrichtendienst (BND) im Ausland verstößt in ihrer jetzigen Ausgestaltung gegen Grundrechte. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag einer Verfassungsbeschwerde gegen das Ende 2016 reformierte BND-Gesetz stattgegeben. Es muss bis spätestens Ende 2021 überarbeitet werden.
Die Verfassungsrichter hoben aber zugleich hervor, dass die gesetzlichen Grundlagen verfassungskonform gestaltet werden können.
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