Deutsches Gericht: Facebook darf Pseudonyme verbieten
08. Dez. 2020, 18:08 | 0 KommentareUrteile sind noch nicht rechtskräftig - "angesichts eines mittlerweile weit verbreiteten sozialschädlichen Verhaltens im Internet"
Facebook darf die Nutzung von Pseudonymen verbieten. Das Oberlandesgericht München im deutschen Bundesland Bayern entschied am Dienstag in zwei Fällen zugunsten des sozialen Netzwerks und befand die sogenannte Klarnamenpflicht für rechtens. Facebook habe "angesichts eines mittlerweile weit verbreiteten sozialschädlichen Verhaltens im Internet" ein berechtigtes Interesse, so bereits präventiv auf seine Nutzer einzuwirken. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, berichtet der "Spiegel".
Die Verpflichtung zur Verwendung des echten Namens sei geeignet, Nutzer von einem rechtswidrigen Verhalten im Internet abzuhalten, erklärte das Gericht in beiden Urteilen. "Bei der Verwendung eines Pseudonyms liegt die Hemmschwelle nach allgemeiner Lebenserfahrung deutlich niedriger."
Mehr dazu findest Du auf derstandard.at
Kurze URL:
Das könnte Dich auch interessieren:
Mehr als 3 Milliarden Euro liegen in Bitcoin-Wallets German Government BKA. Millionenwerte wurden bereits verkauft. Es dürfte sich um die legendären Movie2k.to-Milliarden handeln.
DeepL ist vor allem für seine Übersetzungssoftware bekannt, "DeepL Write Pro" soll nun beim kreativen Schreibprozess unterstützen
Ähnliche News:
Deutsches BSI: Prüfung der Sicherheit von Huawei bleibt ein Staatsgeheimnis
Deutsches Innenministerium verbietet irrtümlich Chanels Youtube-Kanal
Deutsches Bundeskartellamt darf Amazon nun noch schärfer kontrollieren
Deutsches Unternehmen Mobivention kündigt iOS-App-Marktplatz an
Wiferion: Tesla übernimmt deutsches Start-up für induktives Laden
Deutsches Kartellamt mahnte Google-Mutter Alphabet ab
Deutsches KI-Start-up will die größte Schwäche von bisherigen Sprachmodellen ausmerzen
Deutsches Kartellamt stellt Apple unter verschärfte Beobachtung
Deutsches Bundeskartellamt prüft schärfere Aufsicht bei Microsoft
Deutsches Wirtschaftsministerium erwartet Mobilfunknetz-Probleme bei Huawei-Bann
Deutsches Innenministerium verbietet irrtümlich Chanels Youtube-Kanal
Deutsches Bundeskartellamt darf Amazon nun noch schärfer kontrollieren
Deutsches Unternehmen Mobivention kündigt iOS-App-Marktplatz an
Wiferion: Tesla übernimmt deutsches Start-up für induktives Laden
Deutsches Kartellamt mahnte Google-Mutter Alphabet ab
Deutsches KI-Start-up will die größte Schwäche von bisherigen Sprachmodellen ausmerzen
Deutsches Kartellamt stellt Apple unter verschärfte Beobachtung
Deutsches Bundeskartellamt prüft schärfere Aufsicht bei Microsoft
Deutsches Wirtschaftsministerium erwartet Mobilfunknetz-Probleme bei Huawei-Bann
Weitere News:
Elektromobilität: In fünf Jahren könnten Festkörperakkus weit verbreitet sein
Leck in russischem Modul stellt Risiko für die ISS dar
DHL: Leipziger Paketbrand deutet auf russische Sabotage hin
DHL: Leipziger Paketbrand deutet auf russische Sabotage hin
Meta muss 91 Millionen Euro Strafe zahlen
Seti: Hoher Energieverbrauch kann Zivilisationen auslöschen
Blizzard arbeitet angeblich an neuem Starcraft-Projekt
Intel lehnt Übernahmeversuch von ARM umgehend ab
NVIDIA Blackwell-Grafikkarten: Daten zu RTX 5080 und 5090 geleakt
iFixit: iPhone 16 bekommt wegen Elektro-Klebstoffs besseren Score
Leck in russischem Modul stellt Risiko für die ISS dar
DHL: Leipziger Paketbrand deutet auf russische Sabotage hin
DHL: Leipziger Paketbrand deutet auf russische Sabotage hin
Meta muss 91 Millionen Euro Strafe zahlen
Seti: Hoher Energieverbrauch kann Zivilisationen auslöschen
Blizzard arbeitet angeblich an neuem Starcraft-Projekt
Intel lehnt Übernahmeversuch von ARM umgehend ab
NVIDIA Blackwell-Grafikkarten: Daten zu RTX 5080 und 5090 geleakt
iFixit: iPhone 16 bekommt wegen Elektro-Klebstoffs besseren Score
Einen Kommentar schreiben
Kommentare
Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.
(0)
Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.
Kommentare:
Du hast bereits für diesen
Kommentar abgestimmt...
;-)
© by Ress Design Group, 2001 - 2024