DSGVO

Arbeitgeberseite darf Tiktok und Co auf Diensthandys verbieten, aber nicht schrankenlos kontrollieren

09. März 2023, 15:01 |  0 Kommentare


Bild: Pexels

Die Arbeiterkammer empfiehlt eine Betriebsvereinbarung zur Nutzung von Kommunikationsgeräten, die von Firmen zur Verfügung gestellt werden

Darf der Arbeitgeber auf Diensthandys und anderen digitalen Firmengeräten Tiktok und Co einfach verbieten? Ja, heißt es auf STANDARD-Anfrage bei der Arbeiterkammer. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nämlich für die Datensicherheit auf den von zur Verfügung gestellten Geräten verantwortlich. Es muss laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sichergestellt werden, dass personenbezogene Daten, die auf einem Gerät oder in der damit verbundenen Cloud gespeichert sind, vor fremden Zugriffen geschützt sind. Und das betreffe nicht nur E-Mail und Kundendateien sondern eben auch Apps, die in der Regel auf Postfächer oder Systemprogramme zugreifen. Auch Facebook, Whatsapp und Instagram können also theoretisch jederzeit auf der Verbotsliste für Diensthandys landen.

Der Boom von Homeoffice in Pandemiezeiten hat die Thematik generell befeuert. Immer mehr Firmen würden nur mehr vorinstallierte Programme auf Dienstgeräten erlauben. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten sich sicherheitshalber bei der Arbeitgeberseite über den Stand der Dinge erkundigen, auch der Betriebsrat - wenn vorhanden - sollte Bescheid wissen. Im besten Fall gibt es konkrete schriftliche Vereinbarungen über die Nutzung von firmeneigenen Geräten.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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