




Arbeitgeberseite darf Tiktok und Co auf Diensthandys verbieten, aber nicht schrankenlos kontrollieren
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Do., 09. März, 2023 um 15:01
#1
Die Arbeiterkammer empfiehlt eine Betriebsvereinbarung zur Nutzung von Kommunikationsgeräten, die von Firmen zur Verfügung gestellt werden https://ress.at/-news09032023150104.html 0 0 |
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