Kein Verfahren gegen Google zu Leistungsschutzrecht

09. Sep. 2015, 15:10 |  0 Kommentare

Das Bundeskartellamt wird im Streit um das Vorgehen von Google nach Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage kein Verfahren gegen den Internet-Konzern einleiten.

"Die Grenzen des kartellrechtlich erlaubten Verhaltens waren in diesem Fall nicht übertreten", erklärte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt am Mittwoch. Das im Sommer 2013 eingeführte Leistungsschutzrecht lässt Lizenzgebühren für die Verwertung von Verlagsinhalten im Internet

Mehr dazu findest Du auf futurezone.at





Kurze URL:


Bewertung: 3.0/5 (5 Stimmen)


Das könnte Dich auch interessieren:


Ähnliche News:

Weitere News:

Einen Kommentar schreiben

Du willst nicht als "Gast" schreiben? Logg Dich Hier ein.

Code:

Code neuladen

Kommentare
(0)

Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.




Kommentare:

Du hast bereits für diesen Kommentar abgestimmt...

;-)

Top