Klage gegen AVM: Auch Skripte für Kompilierung gehören zum Quellcode

11. Januar 2025, 13:52 |  0 Kommentare

Wegen der unvollständigen Herausgabe von GPL-2.0- und LGPL-2.1-lizenziertem Quellcode hat ein Softwareentwickler gegen AVM geklagt.

Der Softwareentwickler kaufte die Fritzbox im Mai 2021 und wollte Anpassungen an der Software des Routers vornehmen. Um eine Netzwerkbibliothek neu zu kompilieren und Protokolle hinzuzufügen, benötigte er den Quellcode, der von AVM mit der General Public License 2.0 (GPL 2.0) und Lesser General Public License 2.1 (LGPL 2.1) lizenziert wurde.

Der von AVM auf Anfrage bereitgestellte Code enthielt allerdings keine Skripte für die Kompilierung und Installation der Software. Nachdem der Routerhersteller nicht auf die weiteren Anfragen des Softwareentwicklers reagiert hatte, wandte sich dieser an die SFC und strengte mit deren Unterstützung eine Klage wegen Verletzungen der Copyleft-Bedingungen der LPGL 2.1 an.

Mehr dazu findest Du auf golem.de





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