File-Sharing: Provider muss Daten von Filesharing-Nutzern mitteilen

11. August 2012, 10:00 |  2 Kommentare

Der Bundesgerichtshof (BGH) nimmt bei illegalen Downloads die Provider in die Pflicht. Laut einem am Freitag veröffentlichten Urteil müssen Internetprovider den Rechteinhabern von Musikstücken die Daten von Filesharing-Nutzern von Nutzern mitteilen, die diese Stücke zum illegalen Download in Online-Tauschbörsen gestellt haben.

Das Urteil erging im Zusammenhang mit Xavier Naidoos Album "Alles kann besser werden". Aus ihm hatten Internetnutzer den Titel "Bitte hör nicht auf zu träumen" im September 2011 über eine Online-Tauschbörse zum Herunterladen angeboten. Nun muss der Provider, die Deutschen Telekom AG, der Naidoo Records GmbH die jeweiligen Daten von Filesharing-Nutzern nennen, die damit identifiziert werden können.

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Update:
Besonders pikant ist an dieser Klage: Wer genau hat geklagt? Normalerweise können sich Künstler, die die Abmahnung klammheimlich unterstützen, hinter ihrer Plattenfirma, dem Verlag oder dem Vertrieb als exekutives Organ verstecken und mangelnden Einfluss proklamieren, da Nutzungsrechte unfassend abgetreten wurden. In der Praxis wird immer häufiger der Letzte in der Kette – der Vertrieb – beauftragt, das schmutzige Geschäft mit Abmahnanwälten über komplette Katalogspektren einer Firma zu besiegeln. In diesem Fall ist es jedoch anders. Xaviour Naidoo ist nicht nur Inhaber seiner Plattenfirma und des Managements Naidoo Records, sondern auch Anteilseigner der Vertriebsfirma Tonpool, einer Firma, die aus der vor Jahren in den Konkurs gegangenen Independent Vertriebsfirma SPV hervor ging und auch schon damals Naidoos Werke vertrieblich betreute. Im Urteil steht, das die Klage durch den Vertrieb von Naidoo Records beauftragt wurde. Ein Schelm wer Übles denkt. Es ist abzuwarten, wie sich Xavier Naidoo in Interviews zu diesem Urteil verhält






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