Urteil: "3" Tarifveränderungen zu "Sixback" rechtswidrig
Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied am Montag, dass eine Vertragsänderung, die Drei für den Oktober 2017 angesetzt hatte, rechtswidrig ist. Kunden dürfen das Guthaben, das sie durch den Tarif "Sixback" ansammeln konnten, behalten.