Rücktrittsrecht bei "Versteigerungen" auf eBay
21. Februar 2013, 10:57 | 3 KommentareAuch bei Online-Verkäufen, bei denen ein Kunde mit dem besten Angebot innerhalb einer Frist den Zuschlag bekommt, darf der Käufer ohne Grund innerhalb von sieben Tagen vom Vertrag zurücktreten. Dies hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden. Das Urteil ist aber nur auf Fälle anwendbar, bei denen Konsumenten bei Unternehmen einkaufen.
Wer bei einer Versteigerung den Zuschlag erhält, kann im Normalfall nicht davon zurücktreten. Eine Ausnahme bildet jedoch ein im Rahmen einer "Versteigerung" auf eBay geschlossener Kaufvertrag. Dafür kann ein Kunde nämlich nach den für Fernabsatzgeschäfte geltenden Regeln des Konsumentenschutzgesetzes vom Vertrag zurücktreten - innerhalb von sieben Tagen.
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