Niederlage für den Klimaschutz: Shell muss Kohlendioxidemissionen nicht verringern
12. Nov. 2024, 13:27 | 0 KommentareBild: Shell
Ein Gericht in Den Haag hat ein Urteil gegen Shell aufgehoben, das dem Energiekonzern konkrete Vorgaben zu Reduktion seiner Kohlendioxidemissionen auferlegte.
Ein Gericht in den Niederlanden hat ein Urteil gegen Shell aufgehoben. Demnach muss der britische Mineralölkonzern seine Kohlendioxidemissionen nicht drastisch reduzieren.
Das Berufungsgericht in Den Haag entschied nach eigenen Angaben (niederländisch), dass Shell zwar verpflichtet sei, seine Kohlendioxidemissionen zu reduzieren und sich für den Klimaschutz einzusetzen. Die Richter konnten aber keinen Prozentsatz festlegen und wiesen daher die Klage der Umweltschutzorganisation Milieudefensie ab.
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Gericht zwingt Shell zur CO2-Reduktion
Ein niederländisches Bezirksgericht zwingt Shell, seine CO2-Emissionen bis 2030 netto um 45 Prozent zu reduzieren. Shell will Berufung einlegen.
Ein niederländisches Bezirksgericht zwingt Shell, seine CO2-Emissionen bis 2030 netto um 45 Prozent zu reduzieren. Shell will Berufung einlegen.
2021 hatte ein Zivilgericht in Den Haag den Klimaschützern recht gegeben, die gegen Shell geklagt hatten. Das Gericht verpflichtete Shell, seine Kohlendioxidemissionen bis 2030 um netto 45 Prozent im Vergleich zu 2019 zu reduzieren. Das galt auch für die indirekten Emissionen der Zulieferer und Kunden des Mineralölkonzerns.
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Gericht sieht weder einen Beweis für Datenweitergabe noch für einen dadurch entstandenen Schaden. Die Klägerin zieht Ansprüche zurück, muss Anwaltskosten tragen.
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