schaf am 11. Mai 2016 um 18:19 |  0 Kommentare | Lesezeit: 56 Sekunden

Oberster Gerichtshof will "schärferen" Bundestrojaner

Staatliche Überwachungssoftware soll auch "extern" installiert werden können

Nein, die Überwachungssoftware sei kein Bundestrojaner, da man für deren Installation "nicht von außen in Computersysteme eindringen wird", unterstrich Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) bei der Präsentation eines Updates der Strafprozessordnung. Dieses soll Fahndern ermöglichen, verschlüsselte Kommunikation über PCs, Handys, Tablets oder auch Spielekonsolen offiziell zu überwachen. Die Software soll laut Brandstetter direkt, etwa im Zuge einer Hausdurchsuchung, auf den Geräten installiert werden.

Im Gesetzesvorschlag ist von dieser Einschränkung allerdings nichts zu lesen, kritisiert der Oberste Gerichtshof (OGH) in einer Stellungnahme, die dem WebStandard vorliegt.

Darin heißt es:


Zitat:
"Sollte der Gesetzgeber eine sogenannte Remote-Installation tatsächlich ausschließen wollen, wäre der Gesetzestext zu präzisieren."


Der OGH rät auch dazu, diese mögliche Einschränkung zu überdenken, da so die ...


Zitat:
"praktische Durchführbarkeit der kriminalpolitisch als notwendig empfundenen Maßnahme - insbesondere was den Zugriff auf Smartphones betrifft - zu weitgehend reduziert würde."


Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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