schaf am 18. Februar 2022 um 19:22 |  0 Kommentare | Lesezeit: 38 Sekunden

Erfolg für Lernsieg: Oberster Gerichtshof erlaubt Lehrerbewertungs-App

Schülerinnen und Schüler dürfen laut dem Höchstgericht anonyme Bewertungen abgeben. Das sei vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt



Der Oberste Gerichtshof hält die Lehrerbewertungs-App Lernsieg für zulässig. Das geht aus einer Entscheidung hervor, die das Höchstgericht am Freitag veröffentlicht hat. Aus Sicht der Höchstrichterinnen und Höchstrichter sind anonyme Bewertungen von Lehrerinnen und Lehrern vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt (OGH 2.2.2022, 6 Ob 129/21w).

Schülerinnen und Schüler können mit der App Schulen und einzelne Lehrerinnen und Lehrer bewerten und in mehreren Kategorien einen bis fünf Sterne vergeben. Dabei müssen sie sich zwar mit einer Telefonnummer registrieren, nicht aber mit ihrem Namen.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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