Überwachung

Oppositionsklage zur Vernehmung Snowdens gescheitert

12. Dez. 2014, 11:55 |  0 Kommentare

Das deutsche Verfassungsgericht lehnte die Klage von Linke und Grünen ab, weil es sich nicht zuständig sieht.

Die deutschen Oppositionsparteien Linke und Grüne sind mit ihre Klage auf Vernehmung des früheren US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden vor dem NSA-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages gescheitert. "Die Anträge sind unzulässig", teilte das deutsche Bundesverfassungsgericht am Freitag in Karlsruhe mit. Es sieht sich in dieser Sache als nicht zuständig an.

Mit ihrer Klage wollten Grüne und Linke erreichen, dass der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags Snowden als Zeugen in Berlin befragt. Die schwarz-rote Regierungs-Koalition lehnt dies ab. Daher reichte die Opposition im September Organklage beim höchsten deutschen Gericht gegen die Bundesregierung und den Untersuchungsausschuss ein.

Mehr Infos bekommt ihr auf der Fz





Kurze URL:


Bewertung: 3.0/5 (9 Stimmen)


Ähnliche News:

Weitere News:

Einen Kommentar schreiben

Du willst nicht als "Gast" schreiben? Logg Dich Hier ein.

Code:

Code neuladen

Kommentare
(0)

Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.




Kommentare:

Du hast bereits für diesen Kommentar abgestimmt...

;-)

Top