Rücktrittsrecht bei "Versteigerungen" auf eBay
Auch bei Online-Verkäufen, bei denen ein Kunde mit dem besten Angebot innerhalb einer Frist den Zuschlag bekommt, darf der Käufer ohne Grund innerhalb von sieben Tagen vom Vertrag zurücktreten. Dies hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden. Das Urteil ist aber nur auf Fälle anwendbar, bei denen Konsumenten bei Unternehmen einkaufen.Wer bei einer Versteigerung den Zuschlag erhält, kann im Normalfall nicht davon zurücktreten. Eine Ausnahme bildet jedoch ein im Rahmen einer "Versteigerung" auf eBay geschlossener Kaufvertrag. Dafür kann ein Kunde nämlich nach den für Fernabsatzgeschäfte geltenden Regeln des Konsumentenschutzgesetzes vom Vertrag zurücktreten - innerhalb von sieben Tagen.
Mehr Infos bekommt ihr auf der Futurezone
Kurze URL:
Weitere News:
OGH und WKStA mit Einwänden gegen Gesetzesentwurf zu Handysicherstellung
Fujifilm kann plötzliche Nachfrage nach X100-Kameras kaum bedienen
AAA-Spiele auf iPhones werden kaum gekauft
Teamviewer führt Cyberangriff auf russische Hacker zurück
Microsoft warnt Kunden vor abgeflossenen E-Mails
Unbekannter spendet 8 Bitcoins für Assange
Huawei könnte bald unabhängig von westlichen Chips sein
Interpol gelingt großer Schlag gegen Onlinebetrug
Wenn Elon Musk jedem Erdbürger 1 Millarde schenkt ist er nicht mehr sehr reich!
Leak bestätigt, dass Samsungs neue Kopfhörer wie AirPods aussehen
Fujifilm kann plötzliche Nachfrage nach X100-Kameras kaum bedienen
AAA-Spiele auf iPhones werden kaum gekauft
Teamviewer führt Cyberangriff auf russische Hacker zurück
Microsoft warnt Kunden vor abgeflossenen E-Mails
Unbekannter spendet 8 Bitcoins für Assange
Huawei könnte bald unabhängig von westlichen Chips sein
Interpol gelingt großer Schlag gegen Onlinebetrug
Wenn Elon Musk jedem Erdbürger 1 Millarde schenkt ist er nicht mehr sehr reich!
Leak bestätigt, dass Samsungs neue Kopfhörer wie AirPods aussehen
Einen Kommentar schreiben
Kommentare
Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.
(3)
Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.
Kommentare:
Du hast bereits für diesen
Kommentar angestimmt...
;-)
© by Ress Design Group, 2001 - 2024