Servicepauschalen der Handyverträge stehen erneut zur Debatte
Der OGH hat entschieden, dass viele von Fitnesscentern verrechnete Gebühren unrechtmäßig sind. Das Urteil ist ein Präzedenzfall, der auch die Handy-Servicepauschale wieder in den Fokus rücktVon der Chipgebühr bis zur Hygienepauschale: Fitnesscenter verrechnen ihrer Kundschaft ergänzend zur regulären Gebühr öfters diverse Zusatzkosten. Die Arbeiterkammer klagte gegen diese Pauschalen und bekam nun im Fall der Fitnesscenterkette Clever Fit recht: Sämtliche Gebühren dieser Art sind laut einem aktuellen Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) rechtswidrig.
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