simpliTV darf Kunden nicht zur Datenweitergabe zwingen
Kunden von simpliTV mussten beim Vertragsabschluss zwingend zustimmen, dass ihre Daten zu Werbezwecken verwendet werden. Der VKI klagte dagegen.Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat Klage gegen simpliTV eingereicht. Das Wiener Landesgericht erklärt nun alle eingeklagten Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zu den beklagten Klauseln gehört, dass Kunden beim Vertragsabschluss zwingend ihr Einverständnis geben müssen, dass simpliTV die Daten zu Werbezwecken nutzen darf.
Auch die mit simpliTV verbundenen Unternehmen, wie der ORF und die GIS, durften die Daten verwenden. Diese Klausel war in den AGB von simpliTV enthalten, so der VKI. Ein Vertragsabschluss war nur möglich, wenn der Kunde die AGB beim Bestellvorgang akzeptierte.
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Drei Jahre nach dem Start zählt simpliTV österreichweit 130.000 Kunden. Mit der Umstellung auf DVB-T2 im Osten Österreichs soll die Zahl bis Jahresende auf 250.000 wachsen.
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