schaf am 09. Okt. 2020 um 12:25 |  0 Kommentare | Lesezeit: 45 Sekunden

"Stopp Corona": Datenschutzrat legte Kriterien für Contact-Tracing-Apps fest

Klar definierte Zielsetzung, zeitliche Beschränkung und Einschränkung der notwendigen Daten

Eine eigens eingerichtete Arbeitsgruppe hatte sich während des Sommers mit diesem Thema befasst. Eine derartige App könne ein "geeignetes Hilfsmittel" zur Unterbrechung der Infektionskette sein, so der Vorsitzende des Datenschutzrates, Friedrich Ofenauer: "Sie muss jedoch datenschutzkonform ausgestaltet sein." Der Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz dürfe aber nur soweit erfolgen, als es zur Erreichung dieses Ziels unbedingt erforderlich ist.

In seiner Stellungnahme hielt der Datenschutzrat zudem fest, dass Personen, die derartige Apps nicht nutzen können oder wollen, daraus keine Nachteile entstehen dürften. Etwa müssten Einrichtungen, die zur Grundversorgung wie Lebensmittelgeschäfte gehören, ohne Eingriff in die Grundrechte genutzt werden können. Auch dürften zum Zwecke des Contact-Tracing erhobene Daten nicht zu anderen Zwecken, beispielsweise zur Strafverfolgung, verwendet werden.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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