Überwachung privater Chats durch Arbeitgeber eingeschränkt

05. Sep. 2017, 23:40 |  0 Kommentare

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass Arbeitgeber das Recht auf Privatleben nicht ganz aufheben dürfen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt: Eine Entlassung wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz erklärte das Gericht am Dienstag für nicht rechtens. Der Arbeitgeber verstoße mit der Überwachung der elektronischen Kommunikation des Angestellten gegen das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre, hieß es im Urteil.

Der Kläger, ein rumänischer Ingenieur, war im August 2007 nach dreijähriger Tätigkeit von seinem Unternehmen entlassen worden, weil er seine berufliche E-Mail-Adresse auch privat genutzt hatte. Der Arbeitgeber präsentierte ihm eine Kopie seines E-Mail-Verkehrs einer Woche, die auf 45 Seiten neben beruflichen auch private Nachrichten enthielt - unter anderen an den Bruder und die Verlobte.

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