schaf am 11. April 2015 um 12:09 |  0 Kommentare | Lesezeit: 42 Sekunden

US-Richterin: IP-Adresse kein Beweis für Urheberrechtsverletzung

Nutzer hatten Film per BitTorrent heruntergeladen - könnte richtungsweisend sein

215 Klagen reichten die Filmemacher des Actionfilms "Manny" gegen BitTorrent-Nutzer ein, die die das Werk heruntergeladen haben sollen. Teilweise mit Erfolg, nun ließ jedoch eine Richterin aus Florida aufhorchen, die auf Verhandlungen verzichtete, da ihrer Meinung nach die IP-Adresse kein eindeutiger Beweis für eine Urheberrechtsverletzung sei.

Dies könnte für die USA richtungsweisend sein, da der Download von urheberrechtlich geschütztem Material strafbar ist, wie TorrentFreak berichtet. Verfolgt wird dies durch die jeweilige IP-Adresse, die die Rechteverwerter nach einer Gerichtsvorladung von den Providern erhalten - mitsamt persönlicher Daten des Beziehers des Internetanschlusses. Im Fall des Films "Manny" ließ sich die US-Richterin aus Florida erklären, inwiefern eine IP-Adresse eindeutig dieser Person zugewiesen werden kann.

Mehr Infos bekommt ihr auf derstandard.at





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