aleX am 06. März 2019 um 18:17 | Lesezeit: 1 Minute, 27 Sekunden

Was bedeuten Artikel 11 & 13 für private Homepages?

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Trifft es nur die "Großen" oder ist man auch als kleiner Homepage Besitzer betroffen?

Zuerst nochmals, um was geht es bei Artikel 11:

  • Werden mehr als ein paar einzelne Worte oder sehr kurze Abschnitte aus News von Verlagen zitiert, ist dafür bereits eine Lizenz nötig. Das betrifft beispielsweise auch die Art und Weise, wie Google News oder andere News-Sammler derzeit die Artikel verlinken. Also auch C&M News.
  • Wichtig: Es gibt keine Ausnahmen von der Regelung! Also betrifft es auch private Webseiten, lobende Pressezitate auf kommerziellen Seiten und das beliebte Kopieren ganzer Artikel in Foren oder bei Facebook.

Problematisch dabei:

  • "sehr kurz" ist nicht klar definiert worden und wird also erst einmal vor Gerichten geklärt werden müssen.
  • Wenn die Verlage nicht wollen, dass sie aus Google News raus fliegen, dann werden sie genötigt sein, Google eine kostenlose Lizenz zu geben - oder auf Besucher zu verzichten und erst einmal zu verstehen, was Internet-Verlinkungen für ihr Geschäftsmodell bedeuten.


Also kurz gesagt, Artikel 11 wird jeden Betreffen der irgendwas erwähnt auf seiner Homepage, was Verlage bereits erwähnt haben. bzw. darauf verlinken will.

Und was ist mit Artikel 13?

Es ist derzeit vorgesehen, dass Artikel 13 für alle profitorientierten Plattformen gilt. Alle müssen Uploadfilter installieren, es sei denn, sie erfüllen eine der 3 Kriterien:

  • Die Plattform ist jünger als 3 Jahre alt
  • Der Jahrsumsatz beträgt weniger als 10 Millionen Euro
  • Die Plattform hat weniger als 5 Millionen Nutzer pro Monat


Wie dies nun im Endeffekt umgesetzt wird und ob es wirklich auch kleine Homepages und Foren trifft ist derzeit nicht genau zu beantworten.





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