COVID19

Wie die Regierung den Grünen Pass umsetzen will

26. März 2021, 14:43 |  0 Kommentare

Aktuell wird die konkrete technische Infrastruktur noch verhandelt. Die Datenlage sei laut Gesundheitsministerium hierzulande umfassender als in anderen EU-Staaten

Konkret sollen Behörden künftig einen QR-Code ausstellen, der mit einer amtlichen Signatur ausgestattet wird, um Fälschungen zu verhindern. Dieser kann dann von Bürgern entweder in gedruckter Form oder etwa in einer E-Mail auf dem Handy abgerufen werden. Sobald notwendig - beispielsweise als Nachweis bei körpernahen Dienstleistern - wird der Code dann dem Prüfer vorgelegt. Dieser sieht, ob der jeweilige Status noch gültig ist oder nicht. Eintrittstests gelten etwa 48 Stunden, eine Impfung würde hingegen langfristiger grünes Licht gewähren. Je nach Infektionslage soll bestimmt werden, welche Freiheiten dieser Nachweis gewährt. Das variiere je nach der aktuellen Gesetzeslage des jeweiligen Mitgliedsstaats.

Der gesamte Prozess soll offline geschehen. So werde es keine eigene zentrale EU-Stelle geben, bei der die Informationen von Nutzern gespeichert werden. Auch wird - anders als ursprünglich geplant - keine zusätzliche Datenbank über die bereits bestehenden hinaus erstellt. Stattdessen soll das signierte Zertifikat alle notwendigen Informationen enthalten. Um Datenschutzstandards einzuhalten, sollen dabei, so zumindest der aktuelle Plan, für Prüfer nur die Initialen des Namens sowie das Geburtsdatum angezeigt werden. Die konkreten Felder würden aber noch debattiert werden, diese müssten nämlich einheitlich gestaltet werden, um einen möglichst reibungslosen Grenzübergang zu ermöglichen.

Die Daten würden im Klartext gespeichert - eine Fälschung sei aber dennoch nicht möglich, da sich das technische Zertifikat in dem Fall auch ändern würde, sagt Gesundheitsinformatiker Christopher Ozvald, der für die österreichische Regierung auf EU-Ebene verhandelt, auf Nachfrage. Um die Identität der vorweisenden Person tatsächlich zu belegen, wird aufgrund der wenigen Informationen wohl ein weiterer Nachweis notwendig sein - etwa der Personalausweis oder die E-Card.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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