Ausnahmen bei Online-Durchsuchung

03. März 2008, 00:03 |  0 Kommentare

Deutsche Politiker und Datenschützer fordern, dass bestimmte Berufsgruppen von der Online-Durchsuchung ausgenommen werden.

Nach dem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen haben deutsche Datenschutzexperten und Politiker Ausnahmen für bestimmte Berufe wie Ärzte und Anwälte verlangt. Der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sagte der "Berliner Zeitung":


Zitat:
"Der Schutz von Geistlichen und Strafverteidigern, die ein besonderes Zeugnisverweigerungsrecht haben, gehört mit in das geplante BKA-Gesetz."


Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, meinte:


Zitat:
"Auf jeden Fall müssen die Zeugnisverweigerungsrechte von Ärzten, Geistlichen, Journalisten, Anwälten und Abgeordneten respektiert werden, indem man sie auf jeden Fall grundsätzlich von der Online-Durchsuchung ausnimmt."


Auch der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Max Stadler, sieht Klärungsbedarf, wie zukünftig Berufsgeheimnisse von Anwälten oder Ärzten geschützt werden.

Mehr dazu findest Du auf fuzo-archiv.at





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