Deutsches Höchstgericht verpflichtet Influencer zu vermehrter Werbekennzeichnung

04. Okt. 2021, 14:43 |  0 Kommentare

Mit Spannung erwartete Urteile des deutschen Höchstgerichts zu Schleichwerbungsklagen bringen nur wenig Klarheit

Das Thema Kennzeichnungspflicht für Influencer-Marketing beschäftigt Influencer, Juristen und Gerichte in Deutschland seit Jahren. Fest stand bisher, dass Influencer ihre Beiträge in sozialen Medien als Werbung kennzeichnen müssen, sofern sie für die Präsentation ein Entgelt oder geldwerte Vorteile wie Gratisflüge oder Produkte erhalten.

Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat vor kurzem geurteilt, dass die Kennzeichnungspflicht auch für Beiträge besteht, die ohne Gegenleistung erfolgen, wenn diese dem Gesamteindruck nach jegliche kritische Distanz zum Produkt vermissen lassen.

Die drei gemeinsam entschiedenen Fälle waren dadurch gekennzeichnet, dass die Beklagten - bekannte deutsche Influencerinnen - keine Vergütung für die Produktpräsentation und Setzung sogenannter Tap-Tags bekamen. Das sind Verlinkungen zum Instagram-Profil von Unternehmen oder Marken, die nach Klicken auf das Instagram-Bild erscheinen.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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