Keine allgemeine Elternhaftung bei illegalem Filesharing
08. Januar 2014, 19:05 | 0 KommentareDer deutsche Bundesgerichtshof hat beschlossen, dass Eltern nicht grundsätzlich für die Teilnahme ihrer volljährigen Kinder an illegalem Filesharing haften.
Eltern haften nicht automatisch für die Teilnahme ihrer volljährigen Kinder an illegalen Internet-Tauschbörsen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Eltern müssten ihre erwachsenen Kinder nicht generell über die Illegalität solcher Tauschbörsen aufklären, hieß es. Das müsse erst geschehen, wenn es Anhaltspunkte dafür gebe, dass das Kind solche Tauschbörsen bereits in Anspruch genommen habe oder in Anspruch nehmen werde.
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