EuGH schmettert Amazon-Klage gegen EU-Regulierung ab
Der US-Konzern wollte bestimmten Auflagen der neuen EU-Regulierung nicht nachkommen
Die gute Nachricht für das Internet ist, dass Hyperlinks, auch in Form von Framing, grundsätzlich zulässig bleiben, solange dabei nicht technische Schutzmaßnahmen umgangen werden
Der US-Konzern wollte bestimmten Auflagen der neuen EU-Regulierung nicht nachkommen
Richter erlegen EU aber auf, bis Ende 2026 für neue Verordnung zu sorgen
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