EuGH gibt Kartellamt im Datenstreit mit Meta recht
Datenschutz darf Teil einer Kartellprüfung sein. Urteil laut Datenschützer Schrems "schwerer Schlag für Meta"Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfte weitreichende Folgen für Facebook-Mutter Meta haben: In Kartellverfahren dürfen Behörden künftig die Einhaltung von Datenschutzvorschriften in ihre Prüfung miteinbeziehen. "Eine nationale Wettbewerbsbehörde kann im Rahmen der Prüfung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung feststellen, dass ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) vorliegt", so das Urteil vom Dienstag aus Luxemburg.
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