EuGH-Anwalt: Österreichisches "Hass im Netz"-Gesetz ist EU-rechtswidrig
Der Generalanwalt kritisierte das Gesetz gegen Hass im Netz, da dadurch eine Fragmentierung des EU-Binnenmarktes drohe.Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Maciej Szpunar, hat sich am Donnerstag der Meinung von Google, Meta und TikTok angeschlossen, dass das seit 1. Jänner 2021 in Österreich geltende Kommunikationsplattformen-Gesetz (KoPl-G) nicht pauschal auf sie anwendbar sei. Andernfalls liefe man Gefahr ...
die Fragmentierung des Binnenmarkts durch nationale Regelungen zuzulassen
Das österreichische KoPl-G ist Teil des Gesetzespakets gegen Hass im Netz. Es zielt auf eine Stärkung der Verantwortlichkeit der Anbieter von sozialen Medien ab, indem es Anbieter von solchen Kommunikationsplattformen dazu verpflichtet, ein Melde- und Überprüfungsverfahren für rechtswidrige Inhalte einzurichten. Außerdem müssen regelmäßige Transparenzberichte über den Umgang mit Meldungen veröffentlicht sowie Ansprechpersonen im Inland bereitgestellt werden.
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