Der Verein für Konsumentinformation [VKI] geht gegen die Aushebelung des Kündigungsrechts in den AGB der moblikom austria vor. Die beanstandeten Klauseln seien zudem intransparent und würden die Kunden verwirren, so der VKI gegenüber ORF.at.
Nach eingehender Prüfung hat der VKI letzte Woche die neuen AGB der mobilkom austria abgemahnt.
Dabei geht es um Paragraf 3, Absatz eins und Absatz vier, so der VKI gegenüber Ress.at - also genau jene Passagen, mit denen die mobilkom versucht, das gesetzlich verankerte außerordentliche Kündigungsrecht des Konsumenten auszuhebeln.
Laut VKI sind diese nicht nur grundsätzlich gesetzwidrig, sondern zudem auch noch intransparent und "ziemlich wirr", denn Absatz vier stehe im Widerspruch zu Absatz eins, sagte Ursula Reichholf.
Die mobilkom hat nun bis 26. März Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben und sich damit zu verpflichten, die Klauseln nicht mehr anzuwenden. Sollte sie sich bis zu diesem Termin nicht äußern oder die Erklärung verweigern, landet der Fall vor Gericht - wovon Reichholf selbst ausgeht.
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