Betriebsrrat darf bei Firmen-Facebook-Auftritt mitreden

13. Dez. 2016, 15:50

0
Kommentare

Das deutsche Arbeitsgericht hat Betriebsräten bei der Gestaltung des firmeneigenen Facebook-Auftritts ein Mitspracherecht eingeräumt.

Könnten auf der Facebook-Seite Nutzer auch Kommentare über Mitarbeiter des Unternehmens abgeben, müsse der Betriebsrat dieser Posting-Funktion zustimmen, entschieden die obersten Arbeitsrichter am Dienstag in Erfurt. Es war das erste höchstrichterliche Urteil zu den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats in Bezug auf die sozialen Netzwerke.

Mehr dazu findest Du auf futurezone.at





Kurze URL:


Bewertung: 3.0/5 (3 Stimmen)


Weitere News:

Einen Kommentar schreiben

Du willst nicht als "Gast" schreiben? Logg Dich Hier ein.

Code:

Code neuladen

Kommentare
(0)

Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.




Kommentare:

Du hast bereits für diesen Kommentar abgestimmt...

;-)

Top