Neues EU-Gesetz: Datenschützer warnen vor polizeilicher Massenüberwachung
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Gesichtsbilder, Polizeiakten und eventuell Führerscheindaten: Mit Prüm II plant die EU den automatisierten Austausch sensibler Daten innerhalb des Schengenraums
Europäische Strafverfolgungsbehörden sollen mächtiger werden. Genauer gesagt befindet sich ein Gesetz in Arbeit, mit dem die EU den automatisierten Austausch von Gesichtsbildern, Polizeiakten und möglicherweise auch Führerscheindaten ermöglichen möchte. Die Rede ist von Prüm II, einer Neufassung des seit den frühen 2000er-Jahren bestehenden Prümer Vertrags, der nationalen Polizeibehörden schon jetzt erlaubt, DNA- und Fingerabdruckdaten von anderen Staaten innerhalb des Schengenraums anzufordern. Die Prozesse sollen nun automatisiert, die Datenkategorien ausgeweitet werden. Erklärtes Ziel ist die verbesserte Zusammenarbeit bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität, insbesondere in Fällen von Terrorismus.
Datenschützerinnen und Datenschützer, darunter der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) Wojciech Wiewiórowski, kritisieren den Vorstoß aufs Schärfste - und warnen vor Gefahren der Massenüberwachung. Zu weitreichend seien die neuen Befugnisse, zu marginal die damit einhergehenden Sicherheitsvorkehrungen. Die Verhandlungen im zuständigen Libe-Ausschuss des EU-Parlament schreiten jedoch rasch voran. Am Mittwoch endet die Frist zur Einreichung von Änderungsvorschlägen zum Kommissionsentwurf.
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