Urheberrecht: Online-"Vermummungsverbot" könnte Piraten treffen
18. Nov. 2018, 12:50
| 0 KommentareIT-Experten verweisen auf eine mögliche Herausgabepflicht für IP-Adressen - und warnen vor etwaigen Nebeneffekten
Bisher hatten Online-Piraten in Österreich ein einfaches Spiel. Internetanbieter dürfen die Identitäten ihrer Nutzer nicht weitergeben. Demnach gibt es für Kläger keine legale Möglichkeit herauszufinden, wer hinter einer IP-Adresse steckt: Nur Staatsanwälte dürfen die Herausgabe anordnen - allerdings erst, wenn feststeht, wer der Inhaber des Anschlusses ist, über den eine Urheberrechtsverletzung erfolgt ist. Somit können Rechteinhaber in der Praxis kaum gegen Verstöße vorgehen.
Das könnte sich mit dem "digitalen Vermummungsverbot" nun ändern. Die Regierung möchte gegen Hass im Netz vorgehen - und dazu die Anonymisierung im Internet einschränken. Wie der Rechtsanwalt Lukas Feiler der Kanzlei Baker McKenzie gegenüber dem STANDARD erklärt, sei denkbar, dass IP-Adressen künftig relevant sein könnten. Die Auskunftspflicht könnte, um Hasspostings juristisch zu verfolgen, auf Privatkläger ausgeweitet werden.
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