schaf am 15. April 2019 um 10:46 | 0 Kommentare | Lesezeit: 26 Sekunden
Die Gerichte haben nun festgestellt, dass unter anderem die Preiserhöhung von 49 auf 69 Euro jährlich für Amazon Prime ab 2017 nicht rechtmäßig war. Laut AK können Nutzer diese Differenz - insgesamt bis zu 40 Euro pro Kunden - nun zurückfordern. Der Rückzahlungsanspruch bestehe, weil die Vertragsbestimmung, auf die Amazon die Preiserhöhung stützt, von den Gerichten als rechtswidrig und damit unwirksam beurteilt worden ist.
Mehr dazu findest Du auf derstandard.at
AK: Amazon-Kunden können Geld zurückfordern
Prime-Preiserhöhung rechtswidrig - Amazon weigert sich zu zahlenDie Gerichte haben nun festgestellt, dass unter anderem die Preiserhöhung von 49 auf 69 Euro jährlich für Amazon Prime ab 2017 nicht rechtmäßig war. Laut AK können Nutzer diese Differenz - insgesamt bis zu 40 Euro pro Kunden - nun zurückfordern. Der Rückzahlungsanspruch bestehe, weil die Vertragsbestimmung, auf die Amazon die Preiserhöhung stützt, von den Gerichten als rechtswidrig und damit unwirksam beurteilt worden ist.
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