schaf am 14. Dez. 2023 um 16:42 |0 Kommentare | Lesezeit: 40 Sekunden
Ausnahmen für freie und quelloffene Software vereinbart
Die EU hat die Vorgaben für die Haftung bei fehlerhaften Produkten überarbeitet. Diese gelten künftig auch für Software und für Onlinehändler.
Bürger in der EU sollen künftig einfacher für Schäden kompensiert werden, die durch fehlerhafte Produkte entstanden sind. Dazu verständigten sich Unterhändler von Europaparlament und Mitgliedstaaten am 14. Dezember 2023 auf eine gemeinsame Position.
Um Innovationen nicht zu behindern, werden die Vorschriften nicht für Open-Source-Software gelten, die außerhalb einer gewerblichen Tätigkeit entwickelt oder bereitgestellt wird
Generell stellt die neue Produkthaftungsrichtlinie klar, dass auch Software zu Produkten gehört, für die Verbraucher bei entstandenem Schaden eine Entschädigung erhalten können.
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