Das Fotorecht in Österreich
04. April 2018, 19:48Bild: Pixabay
Dank des Siegeszug der Smartphones haben die meisten so gut wie immer eine Kamera zur Hand - und nutzen diese natürlich auch. Vom Sonnenuntergang, Landschaften, die Kinder und Freunde usw. Â… alles wird fotografiert und teilweise gleich weitergeleitet oder auf Facebook etc. veröffentlicht. Aber darf man das auch?
Ich will euch ein paar Bespiele geben, was man beachten sollte ...
Darf ich berühmte Personen, bekannte Politiker etc. fotografieren?
Das kommt ganz auf die Situation an. Es ist völlig legitim, im Wahlkampf z.B. den Bürgermeister auf einem öffentlichen Platz zu fotografieren. Nicht aber wenn er mit engen Freunden in einem Lokal Geburtstag feiert. Auch prominente Personen haben ein Anrecht auf eine Privatsphäre.
Darf ich die Sportler bei öffentlichen Veranstaltung fotografieren?
Nimmt man an einer öffentlichen Veranstaltung teil, muss damit rechnen, fotografiert zu werden. Wenn man das sportliche Ereignis dokumentieren und mehrere Läufer im Bild sind, wird niemand etwas dagegen haben. Ein formatfüllendes Porträt eines einzelnen Läufers ist eine andere Sache, weil die Person das Recht am eignen Bild hat und man deswegen die Erlaubnis dieser braucht.
Darf ich Personen fotografieren, die mir im Bus zufällig gegenüber sitzen?
Im Grund ja, sofern seine Interessen nicht verletzt werden, und das Bild nicht kommerziell verwendet wird (z. B. für Werbung). Jede Person hat aber - wie bereits vorher erwähnt - das Recht, das Fotografieren zu untersagen. Wenn jemand nicht fotografiert werden will, ist dies zu respektieren.
Darf man auf dem Spielplatz ein fremdes Kind fotografieren?
Nur, wenn die Eltern die Erlaubnis dazu geben. Aber das beste ist davon abstand zu nehmen und keine fremden Kinder zu fotografieren.
Darf ich fremde Häuser, Villen, Gärten etc. fotografieren?
Ja darfst du, solange du dich auf öffentlicher Fläche (Straße, Gehsteig) befindest. Man dürfte sogar eine Leiter oder einen Selfie-Stick dazu verwenden. Du darst nur nicht das Grundstück. bzw. den Besitz betreten. In das Haus hinein zu fotografieren wäre hingegen ein Eingriff in den höchstpersönlichen Lebensbereich und ist nicht erlaubt. Will der Besitzer nicht das sein Besitz abgelichtet wird, dann ist dies zu akzeptieren und zu unterlassen.
Darf man auf einem Bahnhof fotografieren?
Jetzt für Österreich und von der Hausordnung der ÖBB ausgehend ÖBB, ist dass fotografieren, wie zB das Abschiedsfoto der Freundin usw. erlaubt. Auch darf man Gebäude, Bahnsteige und die sonstige Architektur ohne weiteres ablichten, solange sich keine andere Personen oder Personal auf den Fotos befinden. Personal darf nur mit erlaubnis der ÖBB (bzw. der jeweiigen Verkehrsbetriebe) abgelichtet werden. Es sind nur Fotos aus der Hand erlaubt. Es dürfen keine Stative oder sonstige Mittel aufgebaut werden, weil diese eine Gefahr (zB Stolpern) für andere Personen darstellen. Logischerweise sind auch keine Fotos erlaubt die einen selbst oder andere in Gefahr bringen, wie zB auf den Schienen oder zu Nahe an Zügen die einfahren in den Bahnsteig.
Darf ich Fotos in einer Kirche, einem Museum, im Theater etc. Fotos machen?
Das hängt immer vom Eigentümer bzw. der Hausordnung ab. Das Fotografieren kann gänzlich verboten sein, manchmal ist auch nur der Einsatz von Blitz und/oder Stativ verboten. Gelegentlich wird für die Fotoerlaubnis eine Gebühr verlangt. Hin und wieder ist zwar das Fotografieren erlaubt, man darf die Fotos aber nicht veröffentlichen. Meistens weist schon beim Eingang ein Schild mit einer durchgestrichenen Kamera darauf hin, dass Fotografieren nicht erlaubt ist. Sieht man keinen Hinweis auf ein Fotografierverbot, empfiehlt es sich, sicherheitshalber trotzdem (z. B. an der Kassa) nachzufragen.
Wie sieht es mit fremden Autos und Nummerntafel aus?
Da eine Privatperson üblicherweise keine Möglichkeit hat, von der Nummerntafel auf den Eigentümer zu schließen, werden in der Regel auch keine Persönlichkeitsrechte verletzt. Will man aber auf Nummer sicher gehen, macht man die Nummerntafel auf dem Foto unkenntlich, bevor man das Foto veröffentlicht.
Wo und was darf ich nicht fotografieren?
- Kurz gesagt überall, wo es das Hausrecht verbietet.
- Wenn die Fotos Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse verraten würden.
- Im militärischen Sperrgebiet.
- Bei Sicherheitskontrollen auf Flughäfen.
Vorsicht ist auch geboten bei der Veröffentlichung von Fotos, auf denen geschützte Logos (z. B. Coca-Cola) prominent zu sehen sind - hier könnte man mit dem Designschutz in Konflikt kommen. Hier kann aber eine Anfrage bei den Markeninhabern auch dazu führen das man das Foto veröffendlichen darf und diese es als Werbung ansehen. Frage kostet ja bekanntlich nichts.
Achtung!
Dieser Text ist rein Informell zu sehen und stellt keine Rechtsauskunft dar. Das meiste lässt sich mit Hausverstand schnell klären, ob dies Legal sein kann oder nicht. Sollte man sich unsicher sein hilft in den meisten Fällen eine Anfrage bei der jeweiligen Stelle die für dieses Gebiet/Firma/Gebäude zuständig ist.
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