DE: Gefangener hat kein Recht auf Tablet und Internetzugang
15. Juli 2022, 10:53 | 0 KommentareBild: Taxiarchos228/GNU Free Documentation License
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass Gefängnisinsassen kein Recht auf Internetzugang haben.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) hat am 12. Juli 2022 einen Beschluss aus dem April veröffentlicht, dem zufolge ein Gefängnisinsasse kein Recht auf Zugang zum Internet in der Justizvollzugsanstalt (JVA) hat (2 Ws 55/22). Die Klage wurde von einem Gefangenen der JVA Freiburg angestrengt, der laut Gericht beantragte, ein Tablet oder Internetzugang ...
über eine sichere vertrauenswürdige Quelle
... zuzulassen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Der 2. Senat des Gerichts verwarf die Beschwerde mit folgender Begründung: Computer und ähnliche Geräte seien schon wegen der damit verbundenen Speichermöglichkeiten generell geeignet, die Sicherheit und Ordnung in einer Justizvollzugsanstalt zu gefährden, ohne dass dem durch Kontrollmaßnahmen der Anstalt hinreichend begegnet werden könne. Das Gericht sehe zudem keinen ...
darüber hinausgehenden Rechtsanspruch auf einen Internetzugang
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