Deutsches Gericht kippt Wisch-Patent von Apple

25. August 2015, 15:49 |  0 Kommentare

Der deutsche Bundesgerichtshof hat zugunsten Motorolas entschieden und Apples Schiebe-Geste zum entsperren für nicht patentwürdig befunden.

Apple verliert nach einer Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) in Deutschland sein Patent für die Wischbewegung zum Entsperren des iPhones. Das Patent beruhe nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit und sei deshalb nichtig, teilte das Karlsruher Gericht am Dienstag mit. Die Richter bekräftigen damit eine vorherige Entscheidung des Bundespatentgerichts. Das vom kalifornischen Konzern 2006 eingereichte Patent ist nach Ansicht des Gerichts nicht neu: Ein von einem schwedischen Hersteller vertriebenes Mobiltelefon habe nahezu alle Merkmale vorweggenommen.

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