Deutsches Gericht: Twitter muss Entfernung illegaler Inhalte nachbessern
Kurznachrichtendienst muss Plattform nach Entfernung illegaler Tweets auf gleiche Aussagen prüfen und auch diese entfernenDer Umgang von Twitter mit illegalen Inhalten ist nach Einschätzung des Landgerichts Frankfurt zu lax. Der Kurznachrichtendienst müsse nicht nur beanstandete Tweets dauerhaft entfernen, sondern auch solche mit "kerngleichen" Inhalten, entschied Richterin Ina Frost am Mittwoch. Gleiches gelte für illegale Inhalte, die binnen 24 Stunden mehr als zehn Mal weiterverbreitet würden. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro je Fall. Außerdem könnte gegen Manager Ordnungshaft angeordnet werden.
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