schaf am 30. Okt. 2013 um 20:17 |  0 Kommentare | Lesezeit: 20 Sekunden

Deutsches Gericht verbietet Telekom-Drosselung

Die Deutsche Telekom darf nach einer Entscheidung des Kölner Landgerichts die Surfgeschwindigkeit bei Pauschaltarifen nicht einschränken.

Eine entsprechende Vertragsklausel erklärte das Kölner Landgericht am Mittwoch für unzulässig. Das Urteil betreffe sowohl die ursprünglich angekündigte Drosselung auf 384 Kilobit als auch diejenige auf 2 Megabit pro Sekunde.

Mehr Infos bekommt ihr auf der FZ





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