Deutsches Gericht: Vergabe von 5G-Frequenzen in Auktion rechtmäßig
Bundesverwaltungsgericht weist Klage von Telefonica Deutschland abDer von der deutschen Bundesnetzagentur gewählte Weg, Frequenzen für den neuen Mobilfunkstandard 5G zu versteigern, ist rechtmäßig gewesen. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht bestätigte in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil die Entscheidung der Netzagentur zu einer Versteigerung.
Das höchste deutsche Verwaltungsgericht wies deshalb eine Klage des Telekommunikationsunternehmens Telefonica Deutschland ab. Die Frequenzauktion hatte im vergangenen Jahr 6,5 Milliarden Euro eingebracht. (Az. BVerwG 6 C 3.19)
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