Digitale-Dienste-Gesetz: App-Entwickler müssen Adresse und Telefonnummer angeben
In der EU müssen App-Entwickler ihre Kontaktdaten an die Store-Betreiber übermitteln – auch, wenn es sich dabei um die Privatadresse handelt.
In der EU müssen App-Entwickler ihre Kontaktdaten an die Store-Betreiber übermitteln – auch, wenn es sich dabei um die Privatadresse handelt.
Zumeist autoritäre Staaten schränken den Zugang zum Onlinedienst X ein
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