Kefir am 21. Nov. 2007 um 09:56 |  0 Kommentare | Lesezeit: 1 Minute, 36 Sekunden

EU bestraft Videoband-Kartell

Die EU-Kommission hat ein Bußgeld von 74,8 Millionen Euro gegen Sony, Fuji und Maxell verhängt.

Fernsehsender und TV-Produzenten haben jahrelang überhöhte Preise für Videobänder bezahlt: Die EU-Kommission ahndete nun illegale Absprachen der japanischen Hersteller Sony, Fuji und Maxell mit einem Bußgeld von 74,8 Millionen Euro.

Wie die EU-Behörde am Dienstag in Brüssel mitteilte, muss Sony mit 47,2 Millionen Euro den Großteil berappen. Der Elektronikriese bekam einen 30-prozentigen Aufschlag, weil er die Ermittlungen der Kommission behindert hatte. Das Kartell betraf Europa und lief von 1999 bis 2002.

Maxell kommt auf 14,4 Millionen Euro, der Konkurrent Fuji auf 13,2 Millionen Euro. Beide Konzerne erhielten Rabatte, weil sie mit den EU-Wettbewerbshütern zusammenarbeiteten. Alle drei Konzerne waren während der Verstöße mit einem gemeinsamen Anteil von 85 Prozent markbeherrschend bei Videobändern für den professionellen Einsatz.

"Dokumente im Reißwolf"
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes unterstrich, dass Behinderungen von EU-Ermittlungen streng bestraft werden. Bei einer EU-Razzia hatte ein Mitarbeiter von Sony Fragen der Ermittler nicht beantwortet. "Ein anderer Sony-Mitarbeiter wurde dabei beobachtet, wie er Dokumente im Reißwolf vernichtete", schrieb die Kommission.

Sony bedauerte in einer Aussendung das Verhalten seiner Mitarbeiter. Das Unternehmen wies jedoch die Anschuldigung zurück, dass die Untersuchungen der Kommission behindert wurden. "Die fraglichen Ereignisse waren unangemessen und bedauerlich, sie können insgesamt jedoch nicht als Behinderung gewertet werden und hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf die Untersuchung der Kommission", hieß es.

"Erfolgreiche Preiserhöhungsrunden"
Das Kartell betraf die beiden damals weit verbreiteten Videobandformate Betacam SP und Digital Betacam. Sony, Fuji und Maxell organisierten gemeinsam "drei erfolgreiche Preiserhöhungsrunden", berichteten die Wettbewerbshüter.

Preisabsprachen von Konzernen zum Schaden von Verbrauchern und Kunden sind in der EU streng verboten - die EU-Kommission kann Bußen von bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes verhängen.

Quelle. fuzo-archiv.at





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